Aus unserer Satzung
Die Stiftung schafft wertvolle Arbeit für Menschen mit psychischer Erkrankung und Behinderung. Der Grundgedanke wird in der Präambel und im Stiftungszweck der Satzung beschrieben.
Präambel
Die Stiftung Hamburger Initiative ergreift Initiativen zur Schaffung von Beschäftigung für psychisch behinderte Menschen. Weiterhin sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die Aussichten psychisch behinderter Menschen auf Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.
Durch die Stiftung Hamburger Initiative „Arbeiten mit psychischer Beeinträchtigung oder Behinderung“ wird ein Beitrag zur dauerhaften Beschäftigung und Abbau von Arbeitslosigkeit für diesen Personenkreis geleistet. Damit tritt der Verein der Gefahr entgegen, dass psychisch beeinträchtigte Menschen durch Dauerarbeitslosigkeit von der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Ein weitgehend selbstbestimmtes Leben soll gefördert werden.
Darüber hinaus sichert die Stiftung bestehende Arbeitsplätze durch vielfältige, unternehmensnahe Leistungen und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur betrieblichen Prävention.
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, des Wohlfahrtswesens und der Forschung und die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Stiftung soll die Integration von psychisch beeinträchtigten oder behinderten Menschen im Arbeitsleben unterstützen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. die finanzielle Förderung von Projekten der gemeinnützigen ARINET „Arbeits-Integrations-Netzwerk GmbH“(nachfolgend kurz „ARINET gGmbH“ genannt), mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer steuerbegünstigten Tochtergesellschaften. Die Projekte sollen psychisch beeinträchtigten oder behinderten Menschen, trotz schwankender Leistungsfähigkeit eine sichere, stabile und langfristige Perspektive im Arbeitsleben bieten. Damit ist auch die Förderung von langfristiger Beschäftigung im Zuverdienstbereich, unterhalb sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gemeint.
b. die Förderung von Projekten der ARINET gGmbH und ihrer steuerbegünstigten Tochtergesellschaften zur Wiedereingliederung in Arbeit, durch Beratung, Vermittlung oder Qualifizierung.
Dazu gehören auch Aktivitäten im Bereich unternehmensnaher Dienstleistung im Besonderen im betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Prävention.
c. Forschungsprojekte, die sich mit den Ursachen, Auswirkungen oder der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben befassen und die insbesondere mit Beteiligung der ARINET gGmbH durchgeführt werden.